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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kolibri Feinwerktechnik – Werner Hör
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über mechanische Dienstleistungen, insbesondere Einzelanfertigungen, Lohnzerspanung, Kleinserienfertigung sowie Reparatur- und Anpassungsarbeiten an nicht sicherheitsrelevanten Bauteilen.
§2 Leistungsumfang
(1) Die Leistungen umfassen ausschließlich mechanische Bearbeitung nach Kundenvorgabe oder Muster. (2) Eine konstruktive, statische oder sicherheitsrelevante Auslegung ist nicht Vertragsbestandteil. (3) Es erfolgt keine Herstellerverantwortung im Sinne produktsicherheits- oder maschinenrechtlicher Vorschriften. (4) Es werden keine sicherheitsrelevanten oder zulassungspflichtigen Bauteile gefertigt oder instandgesetzt.
§3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Konstruktion, Dimensionierung und Verwendungszweck der beauftragten Teile. (2) Zeichnungen und technische Angaben werden ungeprüft übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§4 Haftung
(1) Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den Auftragswert. (3) Eine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. (4) Die Haftung für sicherheitsrelevante Anwendungen ist ausgeschlossen.
§5 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.
§6 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
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